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Unser Bildungszentrum ist gut an das öffentliche Netz mit Busverkehr angeschlossen. Es fahren viele Busse in der Früh nach Bad Eisenkappel und ab zu Mittag wieder von Bad Eisenkappel z.B. nach Sittersdorf, Gallizien etc. Eine Übersicht über die wichtigsten Verbindungen finden Sie auf dieser Seite.
Wenn Ihr Kind krank ist, sollten Sie Folgendes beachten:
Meldung an die Schule: Informieren Sie den Klassenvorstand oder die Schulleitung so schnell wie möglich, mündlich oder schriftlich, über den Grund für das Fernbleiben. Auf Wunsch der Schule muss die Entschuldigung schriftlich erfolgen.
Ärztliches Attest: Dauert die Krankheit länger als eine Woche oder kommt es häufiger zu kürzeren krankheitsbedingten Abwesenheiten, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen, wenn Zweifel an der Krankheit bestehen.
Andere wichtige Gründe: In besonderen Fällen wie familiären Notlagen, gefährlichem Schulweg oder außergewöhnlichen Ereignissen können Sie ebenfalls eine Entschuldigung einreichen.
Voranmeldung für geplantes Fernbleiben: Wenn Ihr Kind aus einem anderen Grund nicht in die Schule kommen kann, müssen Sie im Voraus eine Genehmigung einholen. Für bis zu einen Tag entscheidet der Klassenvorstand, bei längerer Abwesenheit die Schulleitung. Siehe dazu die Frage "Ist eine Freistellung vom Unterricht möglich?"
Wichtig bei längerer Abwesenheit: Fehlt Ihr Kind ohne gerechtfertigten Grund länger als eine Woche oder häufiger kürzer, kann es als vom Schulbesuch abgemeldet gelten. In diesem Fall ist eine Wiederaufnahme nur mit Genehmigung der Schulleitung möglich.
Falls Sie unsicher sind, wenden Sie sich bitte direkt an den Klassenvorstand oder die Schulleitung.
Gesetzliche Grundlage: Auf Ansuchen kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber hinaus bis zu einer Woche der Schulleiter, mehr als eine Woche die Bildungsdirektion die Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen.
Eine Beurlaubung vom Schulbesuch muss immer eine begründete Ausnahme sein!
Eine solche begründete Ausnahme könnte sein:
Dem Ansuchen auf Freistellung für solche begründeten Ausnahmen sind nach Möglichkeit entsprechende Bestätigungen beizulegen (z.B.: Anmeldebestätigungen
für Veranstaltungen).
Keine ausreichende Begründung stellen dar (Beispiele):
Weitere Hinweise:
Grundsätzlich wünscht die Bildungsdirektion auch keine Beurlaubung vom Unterricht für Schüler/innen, die in einem oder mehreren Fächern gefährdet sind. Weiteres
sollen auch nach Möglichkeit keine Freistellungen an Tagen mit Leistungsfeststellungen (Schularbeiten u.a.) gewährt werden.
Für Fragen stehen Ihnen Klassenvorstand/Klassenvorständin oder Direktion gerne zur Verfügung! Ein Formular für das Ansuchen um Freistellung vom Unterricht finden Sie im Downloadbereich.
Alle Elternsprechtage sind in unserem Terminkalender eingetragen. Zusätzlich erinnern die Klassenlehrerinnen und -lehrer sowie die Klassenvorstände rechtzeitig an diese Termine. Wir laden Sie herzlich ein, diese Gelegenheit für den Austausch wahrzunehmen.
Darüber hinaus bieten die meisten Lehrkräfte auch regelmäßige Sprechstunden an, bei denen Sie mit den Lehrkräften direkt ins Gespräch kommen können. Die Sprechstunden finden Sie auf den Lehrerteam-Seiten der jeweiligen Schule.
Es werden folgende Abkürzungen für die Stundenbezeichnungen verwendet:
Abkürzung | Bedeutung |
---|---|
D | Deutsch |
REL | Religion |
BSP | Bewegung und Sport |
M | Mathematik |
SU | Sachunterricht |
E | Lebende Fremdsprache Englisch |
KUGE | Kunst & Gestalten |
DSL | Deutsch - Slowenisch - Lesen |
FU / FÖU | Förderunterricht |
FUSL | Förderunterricht Slowenisch |
MU | Musikerziehung |
SU | Sachunterricht |
SLO | Slowenisch |
TD | Technik und Design |
BUB | Biologie und Umweltbildung |
CH | Chemie |
DG | Digitale Grundbildung |
EH | Ernährung und Haushalt |
FG-IT | Freigegenstand Italienisch |
GP | Geschichte und Politische Bildung |
GWB | Geographie und wirtschaftliche Bildung |
GZ | Geometrisches Zeichnen |
PH | Physik |
UVÜ-Chor | Unverbindliche Übung Chor |
UVÜ-BLK | Unverbindliche Übung Bläserklasse |
UVÜ-Sport | Unverbindliche Übung Sport |
Ihr Kind kann in die 1. Klasse der Volksschule aufgenommen werden, wenn es bis zum 31. August (einschließlich 1. September) das 6. Lebensjahr vollendet und schulreif ist. Dafür müssen Sie es innerhalb der festgelegten Fristen bei der zuständigen Volksschule anmelden.
Vorzeitige Aufnahme: Kinder, die bis Jahresende 6 Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden, wenn sie schulreif sind. Die Schulreife wird durch die persönliche Vorstellung des Kindes, ein schulärztliches und – falls notwendig – ein schulpsychologisches Gutachten geprüft.
Nicht schulreife Kinder: Kinder, die bis zum 31. August 6 Jahre alt werden, aber nicht schulreif sind, werden in die Vorschulstufe aufgenommen.
Mehr Infos: BMBWF Webseite
Die Mittelschule ist die Pflichtschule für Kinder von 10 bis 14 Jahren (5. bis 8. Schulstufe). Voraussetzung für die Aufnahme ist der positive Abschluss der 4. Klasse Volksschule.
Weitere Infos finden Sie in der Broschüre des BMBWF.
Das Jugendcoaching hilft an der wichtigen Schnittstelle zwischen Schule, Ausbildung und Beruf. Es bietet Beratung bei der Berufsorientierung, Hilfe bei der Wahl einer Ausbildung oder Qualifizierung sowie Unterstützung bei persönlichen Herausforderungen. Ziel ist die Integration in Bildung oder den Arbeitsmarkt.
Jugendcoaching Informations-Plakat
Mehr über Jugendcoaching erfahren
Sozialministeriumservice
Das Jugendcoaching ist ein Angebot des Sozialministeriums (NEBA Initiative).